Latinum
Neue Bestimmungen zum Fach Latein
Zur Zeit gibt es etwa 120 Fächer und Spezialfächer, deren Studien- und Prüfungsordnungen Latein vorschreiben. (vgl. dazu www.altphilologenverband.de) Latein sollte man als Schüler lernen, nicht erst als Student. Aber leider werden Schüler häufig zu spät oder gar nicht darüber informiert, welche Bedeutung Latein für zahlreiche Studienfächer hat. An manchen Gymnasien wird Latein noch nicht einmal angeboten! Die Folge ist, dass Latein dann während des Studiums nachgelernt werden muss. Das kostet vor allem wertvolle Studienzeit. Für den Erwerb des Latinums sind - so die Faustregel – bei mittlerer Sprachbegabung zwei Semester lang täglich etwa vier Stunden aufzubringen. Trotz des großen Einsatzes, den Studenten in solche Latinumskurse investieren, ist die Misserfolgsquote sehr hoch.
In folgenden Studiengängen ist in Bayern z.B. das Latinum bzw. das Kleine Latinum (=Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse) vorgeschrieben:
a) Magister- bzw. Promotionsstudiengänge Generell ist für die Zulassung zur Magisterprüfung und für die Promotion in den geistes-wissenschaftlichen Fächern sowie für die Promotion in den Rechtswissenschaften das Latinum Voraussetzung. Die konkreten Zulassungsbedingungen werden in diesem Bereich von der jeweiligen Universität festgesetzt, so dass eine pauschale Antwort nicht möglich ist. Einzelheiten kann man bei den Prüfungsämtern der einzelnen Universitäten erfragen.
b) Studium für das Lehramt am Gymnasium (neue LPO I) Für die Zulassung zur Lehramtsprüfung im Fach Griechisch ist das Latinum Voraussetzung. Für die erste Staatsprüfung in Evangelischer bzw. Katholischer Religionslehre wird zwar nicht explizit das Latinum vorausgesetzt, aber es werden ausreichende Lateinkenntnisse und Altgriechisch-kenntnisse gefordert. Gesicherte Lateinkenntnisse (= Kleines Latinum) werden als Zulassungsvoraussetzung zur Lehramtsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Italienisch und Spanisch gefordert.
c)Für die Zulassung zur Lehramtsprüfung für Realschulen können in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Geschichte mit Lateinkenntnissen (vgl. unten) die geforderten Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen werden.
1. Latinum (§ 96)
Schülerinnen und Schüler öffentlicher oder staatlich anerkannter Gymnasien erwerben das Latinum über den Pflichtunterricht an ihrer Schule. Das geforderte Sprachniveau wird im G8 über den Pflichtunterricht in Jahrgangsstufe 10 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht und in diesem sowie im Abiturzeugnis bestätigt. Schüler des G8, die Latein bereits nach der Jahrgangs-stufe 9 ablegen wollen, um eine spät beginnende Fremdsprache zu erlernen oder die Jahrgangsstufe 10 an einer Auslandsschule zu verbringen, können das Latinum am Ende der Jahrgangsstufe 9 in einer schulinternen Feststellungsprüfung (schriftlich u. mündlich) vorzeitig erwerben.
2 . Gesicherte Lateinkenntnisse/ Kleines Latinum
Die Bestimmungen für den Erwerb gesicherter Lateinkenntnisse, für deren Bezeichnung auch der Begriff „Kleines Latinum“ neu eingeführt wird, richten sich nach § 97 GSO. Die Zuerkennung gesicherter Lateinkenntnisse bzw. des Kleinen Latinums setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen (entsprechende antike, mittelalterliche und neuzeitliche Texte, z. B. Caesar, Nepos, Curtius Rufus, Vulgata). Dieses Niveau wird im achtjährigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und einem weiteren Lektürejahr in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht und in diesem sowie im Abiturzeugnis als „Kleines Latinum“ bestätigt.
3. Lateinkenntnisse
Die Bestimmungen für den Erwerb von Lateinkenntnissen richten sich nach § 97 GSO. Die Zuerkennung von Lateinkenntnissen setzt die Fähigkeit voraus, Texte, wie sie üblicherweise am Ende der Spracherwerbsphase in den vom Staatsministerium genehmigten Lehrbüchern zu finden sind, in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Dieses Niveau wird im achtjährigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache in Jahrgangsstufe 8 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht.
